In der Tarifrunde 2025 wurde der Vertretungszuschlag im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) weiterentwickelt. Neben Klarstellungen, die 2023 offengeblieben waren, wurde der Zeitraum erweitert, in dem ein Anspruch auf einen Vertretungszuschlag besteht.
Es bleibt dabei, dass
- der Vertretungszuschlag immer zusätzlich zu allen anderen tariflichen Leistungen zu zahlen ist,
- die Übernahme von Diensten und Schichtwechsel freiwillig erfolgt,
- niemand in seiner Freizeit erreichbar sein muss und
- die Mitarbeitendenvertretung ein volles Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat, auch wenn sich vor Ort alle einig sind.
In der Rubrik „Fragen zum Tarifvertrag“ teilen wir beispielhaft häufig gestellte Fragen und entsprechende Antworten aus Sicht der Tarifkommission. Für die rechtssichere Beurteilung des Einzelfalls erreichen ver.di-Mitglieder ihr Team Beratung und Recht über https://meine.verdi.de/rechtsberatung oder Rechtsschutz | Landesbezirk Niedersachsen-Bremen.
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- Vertretungszuschlag-Antworten: ver.di
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